
Außenwirtschaft
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Nichtgemeinschaftswaren werden hier in den zollrechtlich freien Verkehr abgewickelt. Dies kann sowohl über das Verfahren einer Einzelzollanmeldung (Normalverfahren) als auch im vereinfachten Verfahren und Anschreibeverfahren einschließlich Abrechnung der ergänzenden Zollanmeldung erfolgen. Es lassen sich fast alle derzeit behördlicherseits zugelassenen Zollanmeldungen zum freien Verkehr durchführen.

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